Worum geht es?

Seit vielen Jahren werden Arbeitsplatzmessungen bei Tätigkeiten mit heißem Bitumen durchgeführt. Dazu gehören Asphaltarbeiten im Straßenbau ebenso wie die Abdichtung von Flachdächern und die Bauwerksabdichtung mit Bitumen- und Polymerbitumenbahnen. Anfangs wurden nur in Deutschland die Konzentrationen von Dämpfen und Aerosolen aus heißem Bitumen bei der Produktion und Verarbeitung von Bitumenbahnen sowie bei Straßenbauarbeiten mit Asphalt ermittelt. Seit 2010/2011 werden auch in anderen europäischen Staaten solche Messungen vorgenommen.

Hier geht es um den aktuellen Stand der Kenntnisse der Expositionen bei diesen Arbeiten. Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat in seiner Sitzung am 19./20.11.2019 auf Basis eines Vorschlags der MAK-Kommission verschiedene wegweisende Entscheidungen getroffen. So wurde für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung ein Grenzwert in Höhe von 1,5 mg/m³ (gemessen nach Bitumenkondensat-Standard) für die Bitumensorten Destillationsbitumen und Air-Rectified Bitumen festgelegt. Gleichzeitig wurde beschlossen, Oxidbitumen in die TRGS 905 (Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe) aufzunehmen. Welche Auswirkungen das für die betroffenen Arbeitsplätze im Dachdeckerhandwerk und im Straßenbau hat, wird auf dieser Seite erklärt.   

Was ist der Gesprächskreis BITUMEN?

Der Gesprächskreis BITUMEN initiiert und koordiniert seit 1997 umfassende Untersuchungen über Expositionen und mögliche Gefährdungen durch Dämpfe und Aerosole aus Bitumen sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen. Im Gesprächskreis sind alle Institutionen und Verbände vertreten, die selbst oder deren Mitgliedsunternehmen für Tätigkeiten mit Bitumen und bitumenhaltigen Materialien verantwortlich sind – Hersteller von Bitumen und Bitumenprodukten, Straßenbauer und Dachdecker, Gewerkschaften, Vertreter von Ministerien, Arbeitsschützer, Toxikologen sowie weitere Fachleute. Damit ist die vollständige Bearbeitung der Thematik gewährleistet. Zudem ist der Gesprächskreis BITUMEN der kompetente Ansprechpartner zu allen Fragen des Gesundheitsschutzes bei Tätigkeiten mit Bitumen und bitumenhaltigen Materialien. Seit vielen Jahren beteiligen sich Experten aus vielen europäischen Staaten sowie den USA an den Arbeiten des Gesprächskreises.

Warum gibt es Messungen?

Unterhalb von 80 °C treten keine messbaren Emissionen auf, die Kaltverarbeitung spielt also im Hinblick auf Dämpfe und Aerosole aus Bitumen keine Rolle. Bei der Heißverarbeitung hingegen treten Dämpfe und Aerosole auf, wobei die Höhe der Emissionen abhängig ist von der Verarbeitungstemperatur. Für die Emissionen wurden in Deutschland im Herbst 1996 erstmals Luftgrenzwerte festgelegt: für die Verarbeitung in Innenräumen 20 mg/m³ und für alle übrigen Arbeiten 15 mg/m³. Allerdings war die Datenbasis für die Festlegung der Grenzwerte nicht besonders unfangreich. Aus diesem Grund organisierte der Gesprächskreis BITUMEN ab 1997 umfangreich angelegte Arbeitsplatzmessungen in allen Bereichen, die die Grundlage für ein umfassendes Bild der Exposition bildete. Aus den Ergebnissen der Messungen wurden elf Expositionsbeschreibungen für die unterschiedlichen Arbeitsplätze erstellt.

Welche Arbeitsplätze sind betroffen?

Potenziell sind alle Arbeitsplätze betroffen, bei denen Beschäftigte mit heißem Bitumen in Berührung kommen. Dazu gehören in Deutschland:

  • Raffinerien (hier kommt es lediglich bei Probenahmen und Verladevorgängen kurzzeitig zu Expositionen)
  • Transport von Bitumen (es gibt etwa 600 Bitumen-Tank-LKW).
  • Asphalt-Mischanlagen (hier arbeiten ca. 2.000 Personen)
  • Verarbeitung von Gussasphalt (etwa 1.000 Exponierte)
  • Verarbeitung von Walzasphalt (3.000 – 4.000 Exponierte)
  • Herstellung von Dachbahnen (in 20 Betrieben ca. 600 Beschäftigte)
  • Dachdecker-Handwerk (ca. 65.000 Dachdecker sowie 8.000 Auszubildende)
  • Herstellung von Antidröhnmatten (100 bis 150 Beschäftigte)

Im Fokus stehen dabei die Dachdecker und die Beschäftigten im Straßenbau. Die Herausforderungen unterscheiden sich in den beiden Bereichen. Während bei Asphaltarbeiten die Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes zur Herkulesaufgabe wird, stellt bei der Verarbeitung von Bitumenbahnen der Grenzwert ein eher kleines Problem dar. Hier werden sich die größeren Veränderungen durch den möglichen Verzicht auf den Einsatz von Oxidbitumen ergeben.

Wer legt die Grenzwerte fest?

In Deutschland legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Grenzwerte fest. Das Ministerium wird dabei vom Ausschuss für Gefahrstoffe beraten. Dieser leitet nach publizierten Kriterien Arbeitsplatzgrenzwerte ab. Der Ausschuss orientiert sich bei der Grenzwertsetzung an den Empfehlungen der MAK-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft und den Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten der EU. Die Arbeitsplatzgrenzwerte werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 900 (TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte) veröffentlicht. Die Bekanntgabe erfolgt zunächst über das Bundesarbeitsblatt (BArbBl), nach dessen Einstellung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl).

Was sind die Arbeitsplatzgrenzwerte?

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 1 ist der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.

(https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-900.pdf?__blob=publicationFile)

Was sind die MAK Werte?

MAK steht für die maximale Arbeitsplatz-Konzentration. Damit gemeint ist der obere Grenzwert eines Stoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft, der nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand auch bei längerfristiger Exposition zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung führt. Dabei wird von einer täglich achtstündigen Arbeitszeit bei 40 Wochenstunden ausgegangen. Die Konzentration wird in mg/m³, für Gase und Dämpfe auch in ml/m³ (ppm = Part per Million) angegeben.

Es ist also die Konzentration eines Stoffes, die einem Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz höchstens zugemutet werden darf.

Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK-Kommission) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) erarbeitet Vorschläge für maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen (MAK-Werte) für flüchtige Chemikalien und Stäube, biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte (BAT-Werte), biologische Leitwerte (BLW) bzw. biologische Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR) und Verfahren zur Analytik der Arbeitsstoffe in der Luft und in biologischem Material. Krebserzeugende, keimzellmutagene, sensibilisierende, hautresorptive und die Schwangerschaft beeinträchtigende Stoffe. So enthält etwa die MAK- und BAT-Werte-Liste 2018 Grenzwerte und Einstufungen für rund 1000 Arbeitsstoffe.

(Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/mak-wert-41056/version-264428)

Wer bestimmt die MAK-Werte?

Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK-Kommission) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) erarbeitet Vorschläge für maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen (MAK-Werte) für flüchtige Chemikalien und Stäube, biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte (BAT-Werte), biologische Leitwerte (BLW) bzw. biologische Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR) und Verfahren zur Analytik der Arbeitsstoffe in der Luft und in biologischem Material. Krebserzeugende, keimzellmutagene, sensibilisierende, hautresorptive und die Schwangerschaft beeinträchtigende Stoffe. So enthält etwa die MAK- und BAT-Werte-Liste 2018 Grenzwerte und Einstufungen für rund 1000 Arbeitsstoffe.

(Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/mak-wert-41056/version-264428)

Relevante Kategorien der MAK-Liste

Kategorie 1: Stoffe, die beim Menschen Krebs erzeugen.

Kategorie 2: Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen anzusehen sind, weil durch Tier­versuche oder epidemiologische Untersuchungen davon auszugehen ist, dass sie einen nennenswerten Beitrag zum Krebsrisiko leisten.

Kategorie 3: Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlaß zur Besorgnis geben.

Wissenschaftliche Basis zur Festlegung der MAK-Werte

Die MAK-Kommission arbeitet in Themenwahl und Prioritätensetzung unabhängig und unterbreitet Grenzwertvorschläge ausschließlich aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse, unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. Neben der wissenschaftsgeleiteten Zusammenführung, Diskussion und Veröffentlichung von Stoffbeurteilungen und Messverfahren werden in erheblichem Umfang auch konzeptionelle Arbeiten geleistet, die wiederum in die Grenzwertvorschläge einfließen. So werden beispielsweise Verfahren entwickelt, die eine Übertragung von Erkenntnissen aus tierexperimentellen Arbeiten auf den Menschen ermöglichen oder die es möglich machen, besondere Umstände im Arbeitsalltag (erhöhtes Atemvolumen o.ä.) zu berücksichtigen. Ferner werden generelle Konzepte zur Beurteilung von Stäuben und Nanomaterialien erarbeitet sowie Kriterien zur Interpretation entzündlicher Effekte diskutiert. Diese Konzepte werden in Symposien und Expertengesprächen zur Diskussion gestellt und optimiert sowie die Ergebnisse in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht. Die Kommission gibt auf diese Weise wichtige Impulse in die Forschungsbereiche der Toxikologie und Prävention.

(Quelle: https://www.dfg.de/dfg_profil/gremien/senat/arbeitsstoffe/index.html )

Rechtliche Relevanz der MAK-Werte

Die Senatskommission ist im Bereich der Beurteilung der gesundheitlichen Wirkung von Arbeitsstoffen die einzige unabhängige, wissenschaftsgetriebene Instanz in Deutschland. Diese wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit bei der Erarbeitung von Grenzwertempfehlungen ist deshalb von hoher Relevanz, da die Empfehlungen die wissenschaftliche Grundlage für die gesetzlich festgelegten Grenzwerte am Arbeitsplatz bilden und damit erhebliche Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in den Unternehmen und die Überwachung durch die staatliche und berufsgenossenschaftliche Aufsicht haben. Die Themenfelder sind somit gesellschaftlich und politisch von hoher Bedeutung und werden auch in der Öffentlichkeit intensiv und z.T. kontrovers diskutiert.

(Quelle: https://www.dfg.de/dfg_profil/gremien/senat/arbeitsstoffe/index.html )

Bitumendämpfe in der MAK-Liste.

Ausgangslage

  • Dämpfe und Aerosole aus heißem Bitumen wurden 2001 in Kategorie 2 der MAK-Liste eingestuft
  • Bis 2018 gab es für Dämpfe und Aerosole aus heißem Bitumen keinen Grenzwert in der MAK-Liste

Bis 2005 gab es in Deutschland einen technisch begründeten Luftgrenzwert von 10 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole aus heißem Bitumen. Wie viele andere Luftgrenzwerte wurde auch dieser Wert damals zurückgezogen. Somit gab es in den Folgejahren keinen Grenzwert.

Die Einstufung von Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen im Jahr 2001 erfolgte aufgrund der Überprüfung aller Stoffe der Kategorie 3 (Verdachtsstoffe). Dazu wertete die MAK-Kommission die weltweit vorliegenden Erkenntnisse aus. Keine der zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen, die in den vorangegangenen 15 Jahren an Bitumen durchgeführt wurden, konnte den bestehenden Verdacht einer möglichen Krebsgefahr bei Bitumen bestätigen oder eindeutig widerlegen.

Dennoch enthielt die MAK-Werte-Liste 2001 eine neue Empfehlung: Bitumen wurde wegen der Dämpfe und Aerosole, die bei der Heißverarbeitung entstehen können, aus Ermangelung neuerer Daten der Kategorie 2 zugeordnet. Die Kommission bezeichnete ihre Empfehlung als Vorsorgemaßnahme und begründet ihre Besorgnis damit, dass alle Stoffe, in denen polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten sind, ein krebserzeugendes Potential haben.

In der Kategorie 2 sind Stoffe aufgeführt, deren krebserzeugende Wirkung im Tierversuch nachgewiesen werden konnte.

In den Folgejahren befasste sich damit die IARC (International Agency for Research on Cancer) und gab 2013 eine neue Aussage zur Klassifizierung von Arbeitsplatzexpositionen von Bitumen und seinen Emissionen bei unterschiedlicher Verwendung heraus. Diese Klassifizierung war Grundlage für die durch die MAK-Kommission vorgenommene Umklassifizierung.

Aktuelle Einstufung

2018 erfolgte eine neue Einstufung durch die MAK-Kommission. Dämpfe und Aerosole aus heißem Oxidationsbitumen bleiben weiterhin in Kategorie 2, weil aus Hautpinselungsexperimenten in den USA mit dem in Europa unbekannten Bitumen BURA Type 3 entsprechende Hinweise auf Krebs im Tierversuch abgeleitet wurden. Für Destillationsbitumen und Air-Rectified Bitumen hat sich dieser Verdacht nicht bestätigt. Dämpfe und Aerosole aus Destillationsbitumen und Air-Rectified Bitumen bei der Heißverarbeitung sind in der MAK-Liste 2018 in die Kategorie 3B „Krebsverdachtstoffe“ eingestuft worden. Ein Grund dafür ist der Umstand, dass in Bitumen polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten sind.

Zusätzlich hat die MAK-Kommission 2018 erstmals einen MAK-Wert von 1,5 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole aus Destillationsbitumen und Air-Rectified Bitumen aufgeführt. Dieser MAK-Wert bezieht sich auf einen Bitumenkondensat-Standard. Für Stoffe der Kategorien 1 und 2 werden grundsätzlich keine MAK-Werte festgeschrieben, so dass es für Oxidationsbitumen keinen Grenzwert gibt.

Die 2018 veröffentlichen Änderungen sind weiterhin gültig und entsprechend auch in der neuesten MAK-Liste enthalten.

Diese Stoffe befinden sich ebenfalls in Kategorie 2

Dieselmotor-Emissionen, Faserstaub aus Steinwolle oder Acrylamid, das beim Backen, Braten und Frittieren stärkehaltiger Lebensmittel entsteht, sind wie Oxidationsbitumen ebenfalls in Kategorie 2 zu finden, Stoffe wie Asbest oder Staub aus Buchen- oder Eichenholz gar in Kategorie 1.

 

Bitumen ist nicht gleich Bitumen.

Was ist der Unterschied zwischen Oxidbitumen, Air-Rectified Bitumen und Destillationsbitumen?

Bitumen, ein Mineralöl- und Naturprodukt, wird durch Vakuumdestillation aus Erdöl gewonnen. Es ist schwarz, zähflüssig bis hart, abdichtend und in Wasser praktisch unlöslich. Bei steigender Temperatur ändert es seine Konsistenz, d. H. das zunächst harte und zähe Material wird durch Erwärmung weich, zähflüssig und bei Temperaturen über 150 °C dünnflüssig. Bei Temperaturen unter 80 °C treten praktisch keine Emissionen aus Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen auf.

Destillationsbitumen entsteht bei der Destillation von Erdöl unter vermindertem Druck bei ca. 360 °C.

Straight Run Bitumen ist der internationale Begriff für Destillationsbitumen.

Air-Rectified Bitumen wird aus heißflüssigem Destillationsbitumen durch milde Oxidation gewonnen. Es hat einen Penetrationsindex von ≤ 2.  Oxidationsbitumen ist im Gegensatz zum Air-Rectified Bitumen volloxidiert durch Reaktion mit Luft bei hohen Temperaturen und hat einen Penetrationsindex > 2.

Festgelegter Grenzwert

Der durch den AGS festgelegte Grenzwert von 1,5 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole aus Destillationsbitumen und Air-Rectified Bitumen wird nunmehr in der TRGS 900 festgeschrieben und durch das BMAS im Ministerialblatt verbindlich eingeführt werden. 

Dämpfe und Aerosole aus Oxidbitumen hingegen werden in die TRGS 905, das Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe aufgenommen. Durch die Einstufung in die Kategorie 2 der MAK-Liste gibt es hierzu keinen Grenzwert. Nach der Gefahrstoffverordnung kommt hier die Grundpflicht des Arbeitgebers zum Tragen, Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auszuschließen. Dämpfe und Aerosole aus Oxidbitumen bei der Heißverarbeitung sind nach dem STOP-Prinzip (Substitution, Technische Schutzmaßnahmen, Organisatorische Schutzmaßnahmen, Persönliche Schutzmaßnahmen) zu behandeln.

Auswirkungen auf die Verarbeitung von Bitumenbahnen.

Auf dem richtigen Weg

Bereits heute werden für Flachdachabdichtungen fast ausschließlich Polymerbitumenbahnen eingesetzt. Für die Herstellung dieser Bahnen wird Destillationsbitumen verwendet. Arbeitsplatzmessungen belegen, dass bei der Verarbeitung von Bitumenbahnen im Schweißverfahren der Grenzwert – bezogen auf den Schichtmittelwert – eingehalten wird. Somit ändert sich durch den neuen Grenzwert auf der Baustelle nichts bei der Verarbeitung im Schweißverfahren oder auch im Kaltselbstklebeverfahren.

Von der Einstufung von Emissionen aus heißem Oxidbitumen ist hauptsächlich die Verarbeitung im Gießverfahren betroffen.

Im Sinne des Substitutionsgebotes haben die deutschen Bitumenbahnenhersteller Oxidbitumen durch andere Bitumensorten ersetzt. So kommt jetzt z. B. Air-Rectified Bitumen anstatt von Oxidbitumen als Blockbitumen für das Gießverfahren zum Einsatz. Bei den Bitumenbahnen, deren Deckmassen früher aus Oxidbitumen bestand, kommt außerdem vermehrt Polymerbitumen zum Einsatz.

Um hier entsprechende Messungen mit neuen Materialien zu ermöglichen, hat der Ausschuss für Gefahrstoffe den Grenzwert für fünf Jahre bis Ende 2024 ausgesetzt.

Mengenentwicklung von Polymerbitumen- und Oxidationsbitumenbahnen

Welchen Expositionen sind Dachdecker bei der Verarbeitung von Bitumenbahnen ausgesetzt?

Der Grad der Expositon hängt starkt von dem gewählten Verarbeitungsverfahren und Material ab. Denn nicht in allen Fällen kommt es zu erhöhten Werten bei der Verarbeitung. So ist zum Beispiel das Kaltselbstklebeverfahren unbedenklich, da hier die Bahn nur minimal erhitzt wird. Ebenso sind Dachdecker bei der mechanischen Befestigung von Bitumenbahnen keinerlei Dämpfen oder Aerosolen ausgesetzt.

Werden Bitumen- und Polymerbitumenbahnen im Schweißverfahren, Gieß-und Einrollverfahren verlegt, kommt es hingegen zu einer Exposition. Dies gilt auch für das Verkleben von Dämmstoffen mit Heißklebebitumen als auch für die Verklebung von Bitumenbahnen mit Heißbitumen im Bereich der Bauwerksabdichtung.

Jedoch ist beim Schweißen von Bitumenbahnen durch den Dachdecker seit den 90er Jahren ein steter Rückgang der Expositionen durch zahlreiche Messungen belegt. Schichtbezogen ist von einer Unterschreitung des vorgeschlagenen Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) auszugehen.

Schweißverfahren

Beim vollflächigen Schweißen von Bitumenbahnen wird die Rolle kontinuierlich mit dem Gasbrenner erhitzt und auf dem dabei entstehenden flüssigen Bitumen abgerollt. Neben großflächigen Arbeiten sind an Ecken, aufgehenden Bauteilen, bei Entlüftungsschächten, Lichtkuppeln, Gullys etc. auch Klein- und Teilarbeiten nötig. Dabei wird die Bitumenbahn auf das notwendige Maß zugeschnitten, erhitzt, gegebenenfalls in der Fläche thermisch aktiviert und im Nahtbereich verschweißt. Hierbei entstehen Dämpfe und Aerosole aus Bitumen, die von den Arbeitern eingeatmet werden können.

Gießverfahren

Früher wurde für die Verarbeitung von Bitumenbahnen im Gieß- und Einrollverfahren vorwiegend Oxidbitumen eingesetzt. Da Dämpfe und Aerosole aus Oxidbitumen bei der Heißverarbeitung als krebserzeugend, Kategorie 2 eingestuft wurden, ist hier der Arbeitsplatzgrenzwert nicht heranzuziehen. Aus diesem Grund wurden oxidbitumenfreie Klebemassen auf Basis von Air-Rectified Bitumen und Polymerbitumen entwickelt, die heute Oxidbitumen ersetzen.  Wichtig ist hierbei, dass sowohl die Verarbeitbarkeit gegeben ist wie auch die Technischen Eigenschaften.

Was kann ich als Dachdecker tun?

So verhalten Sie sich richtig

Generell gilt: Als Arbeitgeber und Inhaber eines Dachdeckerunternehmens haben Sie nach § 7 der Gefahrstoffverordnung die Aufgabe, Ihre Beschäftigten zu schützen. Doch welche Sicherheitsmaßnahmen müssen Sie dafür treffen und wann?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass sich nicht bei allen Anwendungen von Bitumenbahnen etwas verändert. So können zum Beispiel Polymerbitumenbahnen im Schweißverfahren oder im Kaltselbstklebeverfahren verarbeitet werden wie bisher. Beim Schweißen wird der Grenzwert eingehalten, beim Kaltselbstkleben entstehen keine Dämpfe und Aerosole. Kommt das Gießverfahren zum Einsatz bei der Verarbeitung von Polymerbitumenbahnen, gilt der ab 2025 gültige neue Grenzwert. Um sicherzustellen, dass der Grenzwert auch beim Gießverfahren eingehalten wird, stehen in den nächsten Monaten neue Arbeitsplatzmessungen auf dem Programm.

Überall da, wo Oxidbitumen im Spiel ist und Dämpfe und Aerosole durch die Heißverarbeitung entstehen, wird es kurzfristige Änderungen geben. Vorrangig betreffen diese jedoch die Hersteller der Bahnen oder die Lieferanten von Blockbitumen. Hier kann es z. B. zu Veränderungen bei den verwendeten Bitumenmassen kommen, um sicherzustellen, dass die Verarbeiter alle Arbeitsschutzvorgaben einhalten können.

Sowohl die Festlegung des Arbeitsplatzgrenzwertes für Dämpfe und Aerosole aus heißem Destillationsbitumen und Air-Rectified Bitumen als auch die Einstufung von Dämpfen und Aerosolen aus heißem Oxidbitumen durch den AGS basieren auf den Empfehlungen der MAK-Kommission und sind eine rein nationale Angelegenheit, die nicht europäisch harmonisiert ist.

Was bedeutet das? Während die Hersteller von Bitumenbahnen in Deutschland bereits auf Oxidbitumen verzichten, ist das in anderen Ländern nicht unbedingt der Fall. Mit einem entsprechenden Vermerk im Sicherheitsdatenblatt dürfen Oxidbitumenbahnen außerdem in Deutschland verkauft werden. Doch auch wenn Sie die Bahnen in Deutschland erwerben können, dürfen Sie Ihre Mitarbeiter diese Oxidbitumenbahnen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz jedoch nicht ohne weiteres verarbeiten lassen. Hier gilt: das Substitutionsgebot hat Vorrang vor technischen, organisatorischen oder persönlichen Schutzmaßnahmen.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb auf Polymerbitumenbahnen setzen oder Bitumenbahnen deutscher Hersteller wählen. Diese haben bereits im Laufe des Jahres 2020 Oxidbitumen gegen andere Bitumensorten ausgetauscht.

News

Aktuelle Meldungen und Richtlinien

Neue Vorgaben für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen – Was bedeuten die Änderungen für Hersteller und Verarbeiter?

Beitrag vom: 30.06.2020 Seit März gilt ein neuer Grenzwert von 1,5 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole, die bei der Heißverarbeitung […]

Neuer Grenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung

Beitrag vom: 30.03.2020 Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf seiner Sitzung im […]

Neueinstufung von Bitumen in der aktuellen MAK-Liste

Beitrag vom: 03.09.2019 In der MAK-Liste werden die maximal zulässigen Konzentrationen bestimmter Stoffe in der Atemluft am Arbeitsplatz angegeben. Im […]

MAK-Werte 2019

Beitrag vom: 30.09.2019 Unter dem folgenden Link gelangen Sie zur aktuellen MAK- und BAT-Werte-Liste 2019: Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen und Biologische Arbeitsstofftoleranzwerte.

Fragen

und weiterführende Links

FAQ

Alle Bitumenbahnen sind schwarz. Gibt es Unterschiede?

Ja, Bitumenbahnen unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihre Trägereinlage, die Bitumendeckschichten und die Art der Verarbeitung. Bei Bitumenbahnen unterscheidet man zwischen Polymerbitumenbahnen und Oxidationsbitumenbahnen – je nach Art des für die Deckschichten verwendeten Bitumens. Bis in die 1980er Jahre hinein wurde ausschließlich Oxidationsbitumen für die Bitumenbahnen-Herstellung verwendet, seit etwa 1985 wurde dieses zunehmend durch Polymerbitumen ersetzt. Heute beträgt der Anteil der Polymerbitumen an der gesamten Bahnenproduktion etwa drei Viertel. Polymerbitumen wird aus Destillationsbitumen und bestimmten Polymeren (z. B. SBS, APP) hergestellt.

Als Ersatz für Oxidationsbitumen wird seit einiger Zeit sogenanntes Air-Rectified Bitumen für die Bitumenbahnenproduktion eingesetzt. Es findet auch Verwendung als Tränkbitumen der verwendeten Trägereinlagen bei Polymerbitumenbahnen.

Für Destillationsbitumen und Air-Rectified Bitumen, genauer gesagt für die Dämpfe und Aerosole, die bei der Heißverarbeitung entstehen, wurde ein Grenzwert von 1,5 mg/m³ festgelegt. Dieser Grenzwert ist bis Ende 2024 ausgesetzt, damit die betroffenen Branchen die Möglichkeit haben, nach Lösungen zu suchen für die Arbeitsplätze, bei denen die Exposition heute über dem Grenzwert liegt.

Was ist der Unterschied zwischen Oxidbitumen und Air-Rectified Bitumen?

Air-Rectified Bitumen wird aus heißflüssigem Destillationsbitumen durch milde Oxidation gewonnen. Es hat einen Penetrationsindex von ≤ 2.  Oxidationsbitumen ist im Gegensatz zum Air-Rectified Bitumen volloxidiert durch Reaktion mit Luft bei hohen Temperaturen und hat einen Penetrationsindex > 2.

Hat die MAK Kommission eine Neubewertung von Bitumen vorgenommen?

Ja, Mitte 2018 hat die MAK-Kommission Dämpfe und Aerosole aus heißem Destillationsbitumen und Air-Rectified Bitumen von der bisherigen Kategorie 2 (K2) der MAK-Klassifizierung in Kategorie 3 heruntergestuft. Dämpfe und Aerosole aus heißem Oxidationsbitumen verblieben in der Kategorie 2. Heißverarbeitung bedeutete eine Verarbeitung der Stoffe bei ca. 200 °C. Die Einstufungen gelten nur für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung. Bitumen in kaltem Zustand erzeugt keine Emissionen.

Was bedeuten Kategorie 2 bzw. 3 in der MAK-Liste?

Kategorie 2 bedeutet: Bei diesen Stoffen zeigen Langzeit-Tierversuche (Hautpinselungsexperimente an Mäusen, durchgeführt in den USA mit Oxidationsbitumen BURA Typ 3 (in Europa unbekannt), das bei 280 °C gewonnen wurde (in Deutschland nicht zulässige Verarbeitungstemperatur)), dass diese Stoffe einen Beitrag zur Krebsgefahr beim Menschen leisten können.

Kategorie 3 bedeutet: Es handelt sich hier um einen Krebsverdachtsstoff. Im Fall von Bitumen erfolgt die Einstufung wegen des geringen Anteils an polyzyklischen Kohlenwasserstoffen, im Langzeit-Tierversuch zeigten sich keine Krebssignale bei den Untersuchstieren (Mäuse).

Hat die MAK-Kommission hat einen Grenzwert festgelegt?

Ja, der neu festgelegte Grenzwert liegt bei 1,5 mg/m³. Im Bereich Polymerbitumen- und Bitumenbahnen wird dieser Grenzwert z. B. bei der Verarbeitung im Schweißverfahren oder bei der Herstellung der Bahnen heute bereits eingehalten. Beim Heißvergießen von Bitumenmassen wird der Grenzwert derzeit geringfügig überschritten. Hier sollen neue Stoffe und Verarbeitungstechniken entwickelt werden, um den Grenzwert dauerhaft sicher einzuhalten. Aus diesem Grund hat der AGS hier eine Aussetzung der Grenzwerte bis Ende 2024 vorgenommen.

Was passiert mit Oxidationsbitumen?

Dämpfe und Aerosole aus Oxidationsbitumen bei der Heißverarbeitung werden in die TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellenmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ aufgenommen. Für diese Stoffe wurde kein Grenzwert festgelegt. Ziel ist es, diese Stoffe aus dem Verwendungskreislauf auszuschleusen und absehbar zu substituieren.

Ändert sich etwas bei der Verarbeitung von kaltselbstklebenden Bahnen?

Nein, werden kaltselbstklebende Bitumenbahnen verarbeitet, entstehen dabei keine Dämpfe und Aerosole, weil die Bahnen nicht erhitzt werden. Selbst wenn die Bahnen bei der Verarbeitung thermisch aktiviert werden, wird der Grenzwert dauerhaft sicher eingehalten. Für die Herstellung von Kaltselbstklebebahnen wird ausschließlich Destillationsbitumen verwendet. Somit ändert sich bei der Verarbeitung nichts.

Ändert sich etwas bei der Verarbeitung von Polymerbitumenschweißbahnen?

Nein, Arbeitsplatzmessungen belegen, dass bei der Verarbeitung von Bitumenbahnen im Schweißverfahren der Grenzwert – bezogen auf den Schichtmittelwert – eingehalten wird. Durch den Grenzwert ändert sich also nichts.

Was wird zukünftig aus dem Gießverfahren?

Früher wurde für das Gießverfahren hauptsächlich Oxidationsbitumen in Blockform verwendet. Dieses wird inzwischen durch Air-Rectified Bitumen oder Bitumenmischungen substituiert. Betrachtet man die Ergebnisse der bisherigen Messungen der Expositionen, so ist festzustellen, dass die Belastung schon in der Vergangenheit deutlich gesenkt werden konnte, z. B. durch Absenkung der Verarbeitungstemperaturen. Die Branche ist optimistisch, im Laufe der Übergangsfrist (Aussetzung des Grenzwerts bis Ende 2024) die Verarbeitung soweit optimiert zu haben, dass der Grenzwert dauerhaft sicher eingehalten werden kann. Somit wird das Gießverfahren auch weiterhin eines der in der Praxis angewandten Verarbeitungsverfahren bleiben.

Wer kontrolliert auf der Baustelle, ob der Grenzwert eingehalten wird?

Für die Kontrolle auf den Baustellen ist die Gewerbeaufsicht zuständig. Es gilt aber: Der Arbeitgeber und Inhaber eines Dachdeckerunternehmens hat nach § 7 der Gefahrstoffverordnung die Aufgabe, seine Beschäftigten vor Gefahren zu schützen. Die BG Bau hat hierzu Expositionsbeschreibungen herausgegeben. Wird nach diesen Beschreibungen auf der Baustelle gearbeitet, werden die Grenzwerte dauerhaft sicher eingehalten, eine Gefährdung der Arbeiter in diesen Bereichen ist dann ausgeschlossen.

Warum ist der Grenzwert für fünf Jahre ausgesetzt?

Die Aussetzung des Grenzwertes gilt für alle Bereiche, in denen mit heißem Bitumen gearbeitet wird, also z. B. auch für Verarbeitung von Gussasphalt oder Walzasphalt. Den Mitgliedern des AGS war bei ihren Beratungen bewusst, dass der neue Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole aus heißem Bitumen nicht in allen Bereichen der Bauwirtschaft eingehalten werden kann. Dazu gehört vor allem der Straßenbau, aber auch die Verarbeitung von Bitumenbahnen im Gießverfahren, obwohl hier die Expositionen schon nahe am Grenzwert liegen. So soll die Übergangsfrist genutzt werden, um Maßnahmen zu finden, die eine dauerhaft sichere Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes ermöglichen.

Wie reagieren die Bitumenbahnhersteller auf den neuen Grenzwert und auf die Einstufung von Oxidbitumen?

Generell bietet jeder Hersteller schon jetzt eine Vielzahl von Produkten an, bei deren Verarbeitung die Exposition unterhalb des Grenzwertes liegt. Für Produkte, die früher Oxidationsbitumen enthielten, erfolgt heute die Verwendung anderer Bitumensorten. Für das Gießverfahren werden aktuell Messungen mit diesen neuen Produkten durchgeführt und geprüft, so dass die Einhaltung des Grenzwertes sichergestellt wird. Alle Messungen und Tests erfolgen in enger Abstimmung mit der BG Bau.

Gelten der neue Grenzwert für Destillationsbitumen und Air-Rectified Bitumen und auch die Einstufung von Oxidbitumen europaweit?

Nein, sowohl die Festlegung des Arbeitsplatzgrenzwertes für Dämpfe und Aerosole aus heißem Destillationsbitumen und Air-Rectified Bitumen als auch die Einstufung von Dämpfen und Aerosolen aus heißem Oxidationsbitumen durch den AGS basieren auf den Empfehlungen der MAK-Kommission und sind eine rein nationale Angelegenheit, die nicht europäisch harmonisiert ist. Somit sind sie mit den in Deutschland produzierten Produkten auf der sicheren Seite.

Was ist die Alternative zu Oxidbitumenbahnen?

Im Sinne des Substitutionsgebotes haben die deutschen Bitumenbahnenhersteller bereits 2020 und davor andere Bitumensorten getestet. So kommen heute bei den Bitumenbahnen, deren Deckmassen in der Vergangenheit aus Oxidbitumen bestanden, ausschließlich andere Bitumensorten zum Einsatz.

Wird es gängige Oxidbitumenbahnen wie G 200 S4 oder V 60 S4 auch zukünftig noch geben?

Ja, es wird diese Bahnenarten weiterhin geben. Schon heute werden bei der Herstellung dieser Bahnen Air-Rectified Bitumen und Polymerbitumen oder Bitumenmischungen verwendet.

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Statistiken, Dossiers und Pressetexte

Die Downloads folgen in Kürze.

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Neuer Grenzwert für Dämpfe und Aerosole aus heißem Bitumen

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