Beitrag vom: 30.03.2020
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf seiner Sitzung im November 2019 verschiedene Entscheidungen zur Heißverarbeitung von Bitumen und die dabei auftretenden Dämpfe und Aerosole getroffen. Danach wurde für Dämpfe und Aerosole aus Destillationsbitumen und Air-Rectified Bitumen bei der Heißverarbeitung ein neuer Grenzwert in Höhe von 1,5 mg/m³ festgelegt (gemessen nach Bitumenkondensat-Standard). Der Grenzwert ist nun in die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ aufgenommen. Gleichzeitig wurde beschlossen, Dämpfe und Aerosole aus Oxidationsbitumen bei der Heißverarbeitung in die TRGS 905 (Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe) aufzunehmen.
Die neuen Einstufungen des BMAS beruhen auf Vorschlägen der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der deutschen Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission). Das Gremium hatte bereits 2018 eine Neueinstufung in der MAK-Liste vorgenommen, in der die maximal zulässigen Konzentrationen bestimmter Stoffe in der Atemluft am Arbeitsplatz angegeben sind. Danach werden Dämpfe und Aerosole aus Destillationsbitumen und Air-Rectified Bitumen bei der Heißverarbeitung seit 2018 als „Krebsverdachtsstoffe“ in der MAK-Kategorie 3B (vorher Kategorie 2) geführt, in der unter anderem auch Holzstaub von Weichhölzern oder Eisenoxid angegeben sind. Dämpfe und Aerosole aus heißem Oxidationsbitumen werden demgegenüber auch weiterhin in der Kategorie 2 der MAK-Liste aufgeführt, in der sie bereits seit 2001 eingestuft waren. Hier aufgelistet sind „Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen anzusehen sind, weil durch hinreichende Ergebnisse aus Langzeit-Tierversuchen davon auszugehen ist, dass sie einen Beitrag zum Krebsrisiko leisten können.“
Was bedeuten die Neueinstufungen für den Dachdecker?
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass sich nicht bei allen Anwendungen von Bitumenbahnen etwas verändert. So können Polymerbitumenbahnen im Schweißverfahren oder im Kaltselbstklebeverfahren verarbeitet werden wie bisher: Beim Schweißen wird der Grenzwert eingehalten, beim Kaltselbstkleben entstehen keine Dämpfe und Aerosole. Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Verarbeitung im Gießverfahren, da hier häufig Oxidationsbitumen für die Heißbitumen-Klebemassen verwendet wird. Um dem Substitutionsgebot nachzukommen, sind die deutschen Bitumenbahnenhersteller bereits dabei, das Oxidationsbitumen durch andere Bitumensorten zu ersetzen. Dies gilt auch für Oxidationsbitumenbahnen. Um hier entsprechende Arbeitsplatzmessungen mit den neuen Materialien zu ermöglichen, hat der Ausschuss für Gefahrstoffe den neuen Grenzwert zunächst für fünf Jahre bis Ende 2024 ausgesetzt.
Quelle: www.derdichtebau.de