Wer kontrolliert auf der Baustelle, ob der Grenzwert eingehalten wird?

Für die Kontrolle auf den Baustellen ist die Gewerbeaufsicht zuständig. Es gilt aber: Der Arbeitgeber und Inhaber eines Dachdeckerunternehmens hat nach § 7 der Gefahrstoffverordnung die Aufgabe, seine Beschäftigten vor Gefahren zu schützen. Die BG Bau hat hierzu Expositionsbeschreibungen herausgegeben. Wird nach diesen Beschreibungen auf der Baustelle gearbeitet, werden die Grenzwerte dauerhaft sicher eingehalten, eine Gefährdung der Arbeiter in diesen Bereichen ist dann ausgeschlossen.