Dämpfe und Aerosole aus Oxidationsbitumen bei der Heißverarbeitung werden in die TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellenmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ aufgenommen. Für diese Stoffe wurde kein Grenzwert festgelegt. Ziel ist es, diese Stoffe aus dem Verwendungskreislauf auszuschleusen und absehbar zu substituieren.