Hat die MAK-Kommission hat einen Grenzwert festgelegt?

Ja, der neu festgelegte Grenzwert liegt bei 1,5 mg/m³. Im Bereich Polymerbitumen- und Bitumenbahnen wird dieser Grenzwert z. B. bei der Verarbeitung im Schweißverfahren oder bei der Herstellung der Bahnen heute bereits eingehalten. Beim Heißvergießen von Bitumenmassen wird der Grenzwert derzeit geringfügig überschritten. Hier sollen neue Stoffe und Verarbeitungstechniken entwickelt werden, um den Grenzwert dauerhaft sicher einzuhalten. Aus diesem Grund hat der AGS hier eine Aussetzung der Grenzwerte bis Ende 2024 vorgenommen.