Ja, Mitte 2018 hat die MAK-Kommission Dämpfe und Aerosole aus heißem Destillationsbitumen und Air-Rectified Bitumen von der bisherigen Kategorie 2 (K2) der MAK-Klassifizierung in Kategorie 3 heruntergestuft. Dämpfe und Aerosole aus heißem Oxidationsbitumen verblieben in der Kategorie 2. Heißverarbeitung bedeutete eine Verarbeitung der Stoffe bei ca. 200 °C. Die Einstufungen gelten nur für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung. Bitumen in kaltem Zustand erzeugt keine Emissionen.